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Ihr persönlicher Diamant |
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Über das Produkt |
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Bestellung |
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Über Your Personal Diamond |
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
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Die vom Besteller/Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. |
§ 2 Preise und Zahlung
| (1) |
50% des vereinbarten Kaufpreises sind sofort nach der Bestellung bzw. beim Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die restlichen 50% der Summe zahlt der Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der fertig gestellten Sache. |
| (2) |
Besteht die Möglichkeit, die bestellten Brillanten mit einem höheren Gewicht als dem vereinbarten Höchstgewicht herzustellen, informiert der Verkäufer den Käufer über diese Möglichkeit. Ist der Käufer mit der Herstellung der Brillanten mit einem höheren Gewicht als dem vereinbarten Höchstgewicht einverstanden, wird die Differenz zwischen dem vereinbarten Höchstgewicht und dem tatsächlichen Gewicht nicht gesondert in Rechnung gestellt. |
| (3) |
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto des Verkäufers zu erfolgen. |
| (4) |
Die Bezahlung durch den Käufer erfolgt wahlweise durch Lastschrifteinzug, auf Rechnung und überweisung oder mittels Kreditkarte. Der Verkäufer behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. |
| (5) |
Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. |
§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
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Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. |
§ 4 Lieferzeit
| (1) |
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers/Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. |
| (2) |
Kommt der Besteller/Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller/Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. |
| (3) |
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. |
§ 5 Eigentumsvorbehalt
| (1) |
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. |
| (2) |
Der Besteller/Käufer ist aufgrund des vereinbarten Eigentumsvorbehalts verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl und Feuerschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller/Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller/Käufer für den uns entstandenen Ausfall. |
| (3) |
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller/Käufer erfolgt stets bis zum vollständigen Eigentumsübergang Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers/Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller/Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. |
§ 6 Gewährleistung und Mängelrüge
| (1) |
Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. |
| (2) |
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller die gesetzlich normierten Rechte geltend machen. |
| (3) |
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller/Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. |
| (4) |
Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. |
| (5) |
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im übrigen nicht. |
| (6) |
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
| (7) |
Ist das Produkt in Arbeit, ist eine Stornierung des Auftrages nicht möglich.
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. §312d BGB. Da das Produkt als Sonderanfertigung ausschließlich nach Ihren Wünschen und Angaben gefertigt wird, ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind Gewährleistungsansprüche. |
| (8) |
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. |
§ 7 Sonstiges
| (1) |
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtstand - 74072 Heilbronn. |
| (2) |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. |
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